Unsere Bildungsreferentin Lisa war im sechsten Teil der Kurzfilmreihe zu Besuch beim Amtsgericht. Zusammen mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnten wir einen Blick hinter die Kulissen werfen. 

Amtsgericht – mehr als nur Richter*innen?

Beim Amtsgericht Pirna gibt es viele verschiedene Aufgabenfelder und Berufe entdecken: Im Film seht ihr den Beginn einer Verhandlung und erfahrt mehr über verschiedene Rechtsbereiche. Außerdem lernt ihr, dass es nicht nur im Gefängnis oder bei der Polizei, sondern auch in Gerichten Haftzellen gibt. Dort warten Angeklagte, die bereits in Haft sitzen, auf ihre Verhandlungen, wenn sie zum Gericht gebracht werden. Außerdem konnte Lisa die Bibliothek begutachten, mit teilweise über 100 Jahre alten Büchern! 

Warum gibt es Gerichte? 

Herr Klerch, Leiter des Amtsgerichts Pirna, erklärt, weshalb es Gerichte gibt. In einer Demokratie, so wie Deutschland sie ist, existiert die sogenannte Gewaltenteilung, bei der die drei Gewalten Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) sich gegenseitig kontrollieren. So wird verhindert, dass eine einzelne Person oder ein kleiner Personenkreis die gesamte Macht im Land hat. Alle Gerichte, und somit auch das Amtsgericht, gehören zur Judikativen. Gerichte überprüfen, ob zum Beispiel gegen ein Gesetz verstoßen wurde und ob deshalb eine Strafe verhängt werden muss. 

Ein weiteres Beispiel kann ein Verkauf sein, z.B. von einem Auto. Wenn das Auto kurze Zeit nach dem Kauf kaputt geht, muss eventuell ein Gericht klären, ob das Auto schon vor dem Kauf kaputt war – also ob der Verkäufer betrogen hat und vielleicht schuldig ist. 

Zivilrecht und Strafrecht

In Sachsen gibt es 25 Amtsgerichte. Amtsgerichte beschäftigen sich unter anderem mit Zivil- und Strafsachen. Zu Zivilsachen gehören zum Beispiel Familienangelegenheiten wie Scheidungen oder Sorgerecht sowie Wohnungsstreitigkeiten. Strafsachen umfassen beispielsweise Verbrechen wie Körperverletzung oder Diebstahl. Neben den Zivil- und Strafsachen gibt es die sogenannte „freiwillige Gerichtsbarkeit“. In diesem Bereich geht es u.a. um Erbsachen oder Vereine. 

Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? 

Herr Beeskow, Strafrichter am Amtsgericht, erklärt uns, dass eine Verhandlung je nach Fall unterschiedlich lang sein kann: Entweder ein paar Minuten, oder mehrere Tage. „Der Gang der Verhandlung ist eigentlich immer der gleiche […]. Da kann ich als Richter auch schwer von abweichen, denn alle Fehler, die ich mache, führen möglicherweise […] dahin, dass das Urteil nur wegen eines formalen Fehlers aufgehoben wird“, so Herr Beeskow. Begonnen wird bei der Verhandlung mit dem Aufruf des Falls. Danach wird festgestellt, ob alle Personalien (Name, Geburtsdatum, Adresse) des/der Angeklagten stimmen. Im Anschluss wird der/die Angeklagte über seine Rechte belehrt, danach darf er/sie sich zur Sache äußern. Bei der Beweisaufnahme werden z.B. Zeug*innen angehört oder Gutachten vorgelegt. Danach können die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung etwas sagen, der/die Angeklagte hat das letzte Wort. Zum Schluss wird das Urteil verkündet. 

Film zeigt spannenden Einblick in die Arbeit eines Gerichts

Wenn wir Euer Interesse geweckt haben, dann schaut Euch unseren Film an und lasst Euer Feedback in den Kommentaren. Bleibt neugierig und gespannt! 

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Wir danken dem Pirnaer Amtsgericht für einen Einblick in ihre Arbeit und Pirna TV für die technische Unterstützung. 

Für Rückfragen steht euch Lisa Porsch unter l.porsch@aktion-zivilcourage.de oder 03501/4629070 zur Verfügung.